Verfahrensfreies Bauvorhaben, Genehmigungsfreistellung oder Bauantrag?
In Bayern unterliegt die Durchführung von Bauvorhaben dem Baugesetzbuch, der Bayerischen Bauordnung sowie ggf. örtlichen Bebauungsplänen und weiteren Vorschriften.
Ihr örtliches Bauamt berät Sie kostenfrei und kompetent bei der Antragstellung, teilt Ihnen die richtige Verfahrensart mit und hilft bei der Abstimmung der korrekten Unterlagen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der linken Seite.
Ab dem 1. Januar 2024 können Bauanträge im Landratsamt Bad Kissingen auch digital gestellt werden