Einfache Melderegisterauskunft:
Meldebehörden dürfen Auskünfte erteilen, wenn eine Person zu einer anderen Person Auskunft verlangt.
Form der Antragstellung:
- persönlich
- schriftlich
Welche Daten enthält die einfache Melderegisterauskunft?
- Familienname
- Vorname(n)
- Doktorgrad
- aktuelle Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Gebühr:
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 10,00 €.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Wird bei der Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, dann erhalten Sie vom Bürgerservicebüro eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Form der Antragstellung:
- persönlich
- schriftlich
Welche Daten kann die erweiterte Melderegisterauskunft noch zusätzlich enthalten?
- frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Gebühr:
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 10,00 €.,
Auskünfte über Telefon oder E-Mail dürfen aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht erteilt werden.