Melderegisterauskünfte

Einfache Melderegisterauskunft:

Meldebehörden dürfen Auskünfte erteilen, wenn eine Person zu einer anderen Person Auskunft verlangt.

Form der Antragstellung:

  • persönlich
  • schriftlich

Welche Daten enthält die einfache Melderegisterauskunft?

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Doktorgrad
  • aktuelle Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Gebühr:

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 10,00 €.

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Wird bei der Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, dann erhalten Sie vom Bürgerservicebüro eine erweiterte Melderegisterauskunft.

Form der Antragstellung:

  • persönlich
  • schriftlich

Welche Daten kann die erweiterte Melderegisterauskunft noch zusätzlich enthalten?

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Gebühr:

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 10,00 €.,

Auskünfte über Telefon oder E-Mail dürfen aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht erteilt werden.

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