Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Hier können Sie sich die Vollmacht zur Abholung des Reisepasses herunterladen.
Ab wann kann ein Reisepass ausgestellt werden?
- Ab Vollendung des 12. Lebensjahres
- ggf. auch schon vorher, je nach Reiseziel
Ab wann kann der Reisepass alleine beantragt werden?
Ab dem 18. Geburtstag kann der Reisepass alleine beantragt werden.
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr
- Größe: 45 mm x 35 mm
- Abbildung ohne Kopfbedeckung
- das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Ansonsten: Geburt- bzw. Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
Bei Antragstellern unter 18 Jahren wird noch benötigt:
- Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht
- Ansonsten: das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung
- Die Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Elternteile (Kopien sind ausreichend)
Bearbeitungszeit:
- Die Bearbeitungszeit liegt bei circa 3-4 Wochen
- Der Reisepass wird in Berlin von der Bundesdruckerei hergestellt
- Den aktuellen Status ihres Reisepasses können Sie hier abfragen
Was wird bei der Aushändigung benötigt?
- der alte Reisepass zur Einziehung bzw. Entwertung (wenn vorhanden)
- eine Vollmacht, wenn der Ausweis von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt wird
Gültigkeitsdauer:
- vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre
- ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
- eine Verlängerung ist nicht möglich
Vorläufiger Reisepass:
- Ausstellung nur möglich, wenn ein Express-Pass aus Zeitgründen ausscheidet
- erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung
Gültigkeitsdauer vorläufiger Reisepass:
- 1 Jahr gültig
- Eilbedürftigkeit ist vorzulegen (z. B. durch Flugticket)
Expresspass
- Die Bearbeitungszeit eines Express-Reisepasses: 3 Arbeitstage
- erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung
48-Seiten-Pass für Vielreisende
- für Vielreisende gibt es einen Reisepass mit 48 Seiten
Verlust eines Reisepasses:
- Dem Bürgeramt unverzüglich den Verlust mitteilen
- Das persönliche Erscheinen bei der Verlustmeldung ist erforderlich
- Sie müssen umgehend ein neues Ausweisdokument beantragen, wenn Sie kein aktuelles mehr besitzen sollten.
Wiederauffinden eines Reisepasses:
- Dem Bürgeramt den Fund unverzüglich mitteilen
- Das persönliche Erscheinen beim Wiederauffinden erforderlich
Sollten sie in der Zwischenzeit einen neuen Reisepass beantragt haben und den alten wiederauffinden, dann ist dieser sofort im Passamt der Gemeinde Nüdlingen abzugeben.
Namensänderung:
- Wenn sich der Name während der Gültigkeitsdauer ihres Reisepasses ändert, dann wird dieser ungültig
- ein neuer Reisepass ist unverzüglich zu beantragen
- eine Berichtigung ist nicht möglich
Gebühren
Ausstellung von Reisepässen |
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Reisepass mit 32 Seiten |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
60,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Reisepass mit 48 Seiten |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
82,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
59,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Reisepass (Expressverfahren) mit 32 Seiten |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
92,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
69,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Reisepass (Expressverfahren) mit 48 Seiten |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
114,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
91,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Reisepass |
26,00 Euro (höchstens 1 Jahr gültig) |
Weitere Gebührenregelungen |
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Änderung des Wohnorts |
gebührenfrei |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes |
Die Gebühr verdoppelt sich |
Einreisebestimmungen:
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes.