Gdewerke2

Gartenwasserzähler

Ab dem 01.01.2026 gilt folgende Regelung:

  1. Gartenwasserzähler (Eigentum des Kunden) müssen geeicht sein.
  2. Abnahme und Verplombung durch die Gemeindewerke
    (Gebühr pro Zähler: 50 Euro, brutto).
    Zähler im Freien müssen im Winter frostsicher verpackt werden,
    die Plombe darf nicht beschädigt werden.
  3. Bereits verbaute und nicht verplombte Zähler müssen zur Abnahme angemeldet
    werden.
  4. Bagatellgrenze 12 Kubikmeter.
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