Ab dem 01.01.2026 gilt folgende Regelung:
- Gartenwasserzähler (Eigentum des Kunden) müssen geeicht sein.
- Abnahme und Verplombung durch die Gemeindewerke
(Gebühr pro Zähler: 50 Euro, brutto).
Zähler im Freien müssen im Winter frostsicher verpackt werden,
die Plombe darf nicht beschädigt werden. - Bereits verbaute und nicht verplombte Zähler müssen zur Abnahme angemeldet
werden. - Bagatellgrenze 12 Kubikmeter.

