Seit 01.04.2016 versorgen wir Nüdlingen und den Ortsteil Haard mit 100 % Ökostrom aus Wasserkraft. Und das ohne Mehrkosten für den Kunden. |
Strompreissenkung ab dem 01.01.2024
Zum 01.01.2024 können die Gemeindewerke Nüdlingen die Strompreise drastisch senken.
Die neuen Preise finden sie hier:
Grund- und Ersatzversorgung Eintarif und Doppeltarif
Unser Ökostrom: Naturstrom Wasser und Wald PLUS
Was ist das Herkunftsnachweisregister für erneuerbaren Energien?
Kommunikationsdaten Marktrolle Lieferant
Festlegung des Grundversorgers Strom
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen (letztmals zum 01.07.2021), welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt.
Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 wird die Grundversorgungspflicht gemäß den energierechtlichen Rahmenbedingungen von folgendem Energiehändler wahrgenommen:
Gemeindewerke Nüdlingen, Kissinger Str. 1, 97720 Nüdlingen.
Die Feststellung gilt ausschließlich für das Netz der Gemeindewerke Nüdlingen.
Dies wurde auch der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Wenn Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Wir weisen im Rahmen der Grundversorgung auf die aktuelle Fassung der StromGVV hin.