Bayernweiter Lärmaktionsplan: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startet!

Am 2. Mai 2024 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern haben bis zum 13. Juni 2024 die Möglichkeit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken.

Rückblick:

In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern. Insgesamt haben 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Regierung von Oberfranken hat die Fragebögen in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse flossen in den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans ein.

Zweite Phase:

Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans ist nun auf der Website www.umgebungslaerm.bayern.de einsehbar. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden ab dem 2. Mai 2024 die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Dazu müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden bei der Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth.

Die Regierung von Oberfranken wird die Rückmeldungen aus den Fragebögen anschließend erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit dem finalen Lärmaktionsplan bis zum 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.

zurück