Die Ablesekarten für die Strom- und Wasserzähler werden in der Woche
vom 16. bis 21.12.2024 an alle Kunden versendet.
Rückmeldungen bitte per Karte, Internet oder QR-Code.
Bitte nicht per E-Mail oder Telefon.
Vielen Dank
Seit 01.04.2016 versorgen wir Nüdlingen und den Ortsteil Haard mit 100 % Ökostrom aus Wasserkraft. Und das ohne Mehrkosten für den Kunden. |
NEUE STROMPREISE AB 2025
Die neuen Preise finden sie hier:
Grund- und Ersatzversorgung Eintarif und Doppeltarif
Strompreise 2024
Grund- und Ersatzversorgung Eintarif und Doppeltarif
Was ist das Herkunftsnachweisregister für erneuerbaren Energien?
Festlegung des Grundversorgers Strom
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen (letztmals zum 01.07.2024), welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt.
Grundversorger vom 01.01.2025 bis 31.12.2027
Für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 wird die Grundversorgungspflicht gemäß den energierechtlichen Rahmenbedingungen von folgendem Energiehändler wahrgenommen:
Gemeindewerke Nüdlingen, Kissinger Str. 1, 97720 Nüdlingen.
Die Feststellung gilt ausschließlich für das Netz der Gemeindewerke Nüdlingen.
Dies wurde auch der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Wenn Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Wir weisen im Rahmen der Grundversorgung auf die aktuelle Fassung der StromGVV hin.