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Seit 01.04.2016 versorgen wir Nüdlingen und den Ortsteil Haard mit 100 % Ökostrom aus Wasserkraft. Und das ohne Mehrkosten für den Kunden. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier. |
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Energieticker online
Die aktuelle Situation am Energiemarkt wirft bei vielen unserer Kunden Fragen auf. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Informationen mitteilen und Fragen rund um das Marktgeschehen und die zukünftige Entwicklung beantworten. Gemeinsam mit vielen weiteren unterfränkischen Stadt- und Gemeindewerken haben wir für unsere Kunden eine Webseite mit aktuellen Informationen zum Energiemarkt erstellt.
Aktuelle Informationen aus dem Energiemarkt
Kontingent für Neukunden ausgeschöpft
In den letzten Monaten gab es nie dagewesene Preisschwankungen an den Energiemärkten, weshalb wir vorübergehend unser Neukundengeschäft einstellen müssen.
Preisblätter für Strom ab 01.01.2023
- Kunden ohne Leistungsmessung
- Kunden mit Schwachlastregelung
- Privatkunden / Privatkunden mit Speicher oder Direktheizungsanlagen
- Gewerbekunden
Unsere Tarife
Wegen der extrem gestiegenen Beschaffungskosten an der Strombörse gelten die Tarife für Privat- und Gewerbekunden ab dem 01.01.2022 nur für Bestandskunden.
Für Neukunden im Ortsnetz Nüdlingen gelten die Tarife Grund- und Ersatzversorgung bis auf Weiteres.
Tarif für Neukunden im fremden Netz ab 01.01.2022 (nur Verteilnetzbetreiber Bayernwerk):
Strompreis: 37,50 Cent/brutto/kWh
Grundpreis: 10,87 Euro je Monat/brutto (siehe Preisblatt für unsere Privatkunden 01.01.2022)
Preisblatt für unsere Privatkunden ab 01.01.2022
Preisblatt für unsere Privatkunden ab 01.07.2022
Preisblatt für unsere Gewerbekunden ab 01.01.2022
Preisblatt für unsere Gewerbekunden ab 01.07.2022
Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung im
Eintarif ab 01.01.2022, Eintarif ab 01.07.2022 und Doppeltarif ab 01.01.2022, Doppeltarif ab 01.07.2022
Unser Ökostrom für 2018: Naturstrom Wasser und Wald PLUS
Was ist das Herkunftsnachweisregister
für erneuerbaren Energien?
Kommunikationsdaten Marktrolle Lieferant
Festlegung des Grundversorgers Strom
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen (letztmals zum 01.07.2021), welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt.
Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 wird die Grundversorgungspflicht gemäß den energierechtlichen Rahmenbedingungen von folgendem Energiehändler wahrgenommen:
Gemeindewerke Nüdlingen, Kissinger Str. 1, 97720 Nüdlingen.
Die Feststellung gilt ausschließlich für das Netz der Gemeindewerke Nüdlingen.
Dies wurde auch der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Wenn Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Wir weisen im Rahmen der Grundversorgung auf die aktuelle Fassung der StromGVV hin.