Neuregelung ab Juni 2025: An- und Abmeldung von Stromverträgen nur noch im Voraus möglich
Ab Juni 2025 tritt eine bundesweite Neuregelung in Kraft:
An- und Abmeldungen von Stromverträgen müssen künftig immer im Voraus erfolgen.
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind gesetzlich nicht mehr erlaubt.
🔎 Was bedeutet das konkret?
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Einzug: Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Energielieferanten an – mindestens 14 Tage vor Einzug.
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Auszug: Kündigen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig – ebenfalls mindestens 14 Tage im Voraus.
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Bei verspäteter Meldung kann es sein, dass Sie für den Verbrauch eines Nachmieters weiterzahlen müssen.
📌 Bleiben meine Vertragslaufzeiten bestehen?
Ja. Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Die neue Regelung betrifft nur den Ablauf der Datenmeldungen zwischen Netzbetreibern, Stromanbietern und Messstellenbetreibern.
🧾 Ich bin ausgezogen – wie lange zahle ich noch?
Sie sind bis zum Vertragsende für die Stromkosten verantwortlich.
Ohne rechtzeitige Abmeldung kann es passieren, dass Sie auch nach Ihrem Auszug weiter zahlen müssen.
❗ Ich habe vergessen, mich abzumelden – was nun?
Auch wenn Sie nicht mehr in der Wohnung wohnen, sind Sie bis zur wirksamen Vertragskündigung zahlungspflichtig.
Bitte melden Sie Auszüge künftig immer frühzeitig und schriftlich.
🏠 Vermieterpflichten: Muss ich den Mieterwechsel melden?
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Mieter mit eigenem Stromzähler sind selbst verantwortlich für An- und Abmeldung.
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Aber: Wenn ein Mieter seinen Vertrag kündigt und der Nachmieter meldet sich nicht oder zu spät an, wird der Strom auf den Vermieter als Grundversorgung angemeldet.
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Das bedeutet: Kostenpflicht für den Vermieter bis zur Anmeldung des neuen Mieters.
Tipp: Unterstützen Sie Ihre Mieter bei der Ummeldung, um Mehrkosten zu vermeiden.
📬 Unser Service-Tipp
Informieren Sie uns so früh wie möglich, idealerweise direkt nach Mietvertragsunterzeichnung oder Kündigung.
Alle Details finden Sie auch in unserem Infoblatt – hier als PDF zum Download.
Seit 01.04.2016 versorgen wir Nüdlingen und den Ortsteil Haard mit 100 % Ökostrom aus Wasserkraft. Und das ohne Mehrkosten für den Kunden. |
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NEUE STROMPREISE AB 2025
Die neuen Preise finden sie hier:
Grund- und Ersatzversorgung Eintarif und Doppeltarif
Strompreise 2024
Grund- und Ersatzversorgung Eintarif und Doppeltarif
Was ist das Herkunftsnachweisregister für erneuerbaren Energien?
Festlegung des Grundversorgers Strom
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen (letztmals zum 01.07.2024), welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt.
Grundversorger vom 01.01.2025 bis 31.12.2027
Für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 wird die Grundversorgungspflicht gemäß den energierechtlichen Rahmenbedingungen von folgendem Energiehändler wahrgenommen:
Gemeindewerke Nüdlingen, Kissinger Str. 1, 97720 Nüdlingen.
Die Feststellung gilt ausschließlich für das Netz der Gemeindewerke Nüdlingen.
Dies wurde auch der zuständigen Behörde mitgeteilt.
Wenn Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Wir weisen im Rahmen der Grundversorgung auf die aktuelle Fassung der StromGVV hin.