Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Nüdlingen in Verbindung mit der Gestaltungsfibel für den Gemeindeteil Nüdlingen zur Durchführung privater Fassadengestaltungsund Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes Nüdlingen.
Steuerliche Vorteile im SANIERUNGSGEBIET
Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen.
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Vereinbarung mit dem Markt Stadtlauringen voraus, die vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.
Rechtsgrundlage:
- § 7h Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG),
- siehe auch: § 7b Einkommenssteuergesetz (EStG)
Anträge sind zu stellen bei der: Gemeinde Nüdlingen

