Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Hier können Sie sich die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises herunterladen.
Ab wann kann der Personalausweis alleine beantragt werden?
Ab dem 16. Geburtstag kann der Personalausweis alleine beantragt werden.
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr (Größe: 45 mm x 35 mm)
Abbildung ohne Kopfbedeckung - das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Ansonsten: Geburt- bzw. Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
Bei Antragstellern unter 16 Jahren wird noch benötigt:
- Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht
- Ansonsten: das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung
- Die Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Elternteile (Kopien sind ausreichend)
Bearbeitungszeit:
- Die Bearbeitungszeit liegt bei circa 4-5 Wochen
- Der Personalausweis wird in Berlin von der Bundesdruckerei hergestellt
- Den aktuellen Status ihres Ausweises können Sie hier abfragen
Was wird bei der Aushändigung benötigt?
- der alte Personalausweis zur Einziehung bzw. Entwertung
- eine Vollmacht, wenn der Ausweis von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt wird
Gültigkeitsdauer:
- vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre
- ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
- eine Verlängerung ist nicht möglich
Vorläufiger Personalausweis:
- In dringenden Notfällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
- erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung
Verlust eines Personalausweises:
- Dem Bürgeramt unverzüglich den Verlust mitteilen
- Die Online-Ausweisfunktion sperren
- Das persönliche Erscheinen bei der Verlustmeldung erforderlich
Diese Sperrung können Sie entweder direkt im Bürgeramt vornehmen lassen oder über den gebührenfreien telefonischen Sperrnotruf 116 116. Hierzu wird das Sperrkennwort benötigt.
Sie müssen umgehend ein neues Ausweisdokument beantragen, wenn Sie kein aktuelles mehr besitzen sollten.
Wiederauffinden eines Personalausweises:
- Dem Bürgeramt den Fund unverzüglich mitteilen
- Das persönliche Erscheinen beim Wiederauffinden ist zwingend erforderlich
Sollten sie in der Zwischenzeit einen neuen Peresonalausweis beantragt haben und den alten wieder auffinden, dann ist dieser sofort im Passamt der Gemeinde Nüdlingen abzugeben.
Einschalten der Online-Ausweisfunktion:
- Ab dem 16. Lebensjahr kann die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet werden
- Das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich, da eine PIN festgesetzt werden muss
Änderung PIN:
- Der PIN kann jederzeit neu festgesetzt werden
- Persönliches Erscheinen notwendig
Namensänderung:
- Wenn sich der Name während der Gültigkeitsdauer ihres Personalausweises ändert, dann wird dieser ungültig
- ein neuer Personalausweis ist unverzüglich zu beantragen
- eine Berichtigung ist nicht möglich
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Personalausweis |
10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Weitere Gebührenregelungen |
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Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres |
gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) |
gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug) |
gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes |
Die Gebühr verdoppelt sich |
Einreisebestimmungen:
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes.