Personalausweis

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Hier können Sie sich die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises herunterladen.

Ab wann kann der Personalausweis alleine beantragt werden?

Ab dem 16. Geburtstag kann der Personalausweis alleine beantragt werden.

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr (Größe: 45 mm x 35 mm)
    Abbildung ohne Kopfbedeckung
  • das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Ansonsten: Geburt- bzw. Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

Bei Antragstellern unter 16 Jahren wird noch benötigt:

  • Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht
  • Ansonsten: das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung
  • Die Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Elternteile (Kopien sind ausreichend)

Bearbeitungszeit:

  • Die Bearbeitungszeit liegt bei circa 4-5 Wochen
  • Der Personalausweis wird in Berlin von der Bundesdruckerei hergestellt
  • Den aktuellen Status ihres Ausweises können Sie hier abfragen

Was wird bei der Aushändigung benötigt?

  • der alte Personalausweis zur Einziehung bzw. Entwertung
  • eine Vollmacht, wenn der Ausweis von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt wird

Gültigkeitsdauer:

  • vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • eine Verlängerung ist nicht möglich

Vorläufiger Personalausweis:

  • In dringenden Notfällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
  • erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung

Verlust eines Personalausweises:

  • Dem Bürgeramt unverzüglich den Verlust mitteilen
  • Die Online-Ausweisfunktion sperren
  • Das persönliche Erscheinen bei der Verlustmeldung erforderlich

Diese Sperrung können Sie entweder direkt im Bürgeramt vornehmen lassen oder über den gebührenfreien telefonischen Sperrnotruf 116 116. Hierzu wird das Sperrkennwort benötigt.

Sie müssen umgehend ein neues Ausweisdokument beantragen, wenn Sie kein aktuelles mehr besitzen sollten.

Wiederauffinden eines Personalausweises:

  • Dem Bürgeramt den Fund unverzüglich mitteilen
  • Das persönliche Erscheinen beim Wiederauffinden ist zwingend erforderlich

Sollten sie in der Zwischenzeit einen neuen Peresonalausweis beantragt haben und den alten wieder auffinden, dann ist dieser sofort im Passamt der Gemeinde Nüdlingen abzugeben.

Einschalten der Online-Ausweisfunktion:

  • Ab dem 16. Lebensjahr kann die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet werden
  • Das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich, da eine PIN festgesetzt werden muss

Änderung PIN:

  • Der PIN kann jederzeit neu festgesetzt werden
  • Persönliches Erscheinen notwendig

Namensänderung:

  • Wenn sich der Name während der Gültigkeitsdauer ihres Personalausweises ändert, dann wird dieser ungültig
  • ein neuer Personalausweis ist unverzüglich zu beantragen
  • eine Berichtigung ist nicht möglich


Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen

Antragstellende Person ab 24 Jahren

37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

gebührenfrei

Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes

Die Gebühr verdoppelt sich


Einreisebestimmungen:

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes.

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