Änderung der Bayerischen Bauordnung ab dem 01.09.2018


Mit Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und weiterer Rechtsvorschriften vom 10.07.2018 (GVBl Nr. 13/2018, S. 523 ff) hat der Bayer. Landtag die Änderung der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Diese tritt zum 01.09.2018 in Kraft.
Ein wesentlicher Änderungspunkt ist die Änderung des Art. 59 BayBO. Ab 01.09.2018 umfasst der Prüfkatalog im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren künftig auch wieder die Prüfung der Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 BayBO.
Deshalb ist es notwendig, bei den Bauantragsunterlagen die sie bei der Gemeinde abgeben, einen Abstandsflächenplan mit einzureichen.

Wir bitten, bei Einreichung von Bauanträgen ausschließlich die neuen Bauantragsformulare zu nutzen. Die Formulare sowie weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Jan Hofmann wenden.

zurück