Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte für Grundstücke im Landkreis Bad Kissingen (Stand: 01.01.2022)

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Bad Kissingen hat nach § 196 BauGB die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und in seiner Online-Sitzung am 18.05.2022 mit anschließendem schriftlichem Umlaufverfahren beschlossen.

Die neuen Bodenrichtwertkarten (Stand: 01.01.2022) können vom 30.06.2022 bis zum 29.07.2022 während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeinde Nüdlingen, Kissinger Straße 1, Zi.Nr. 2, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung erfolgte auch im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen, Nr. 13 vom 24.06.2022, lfd. Nr. 128.

Auch über den o. g. Zeitraum hinaus sind die Bodenrichtwerte auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen kostenfrei einsehbar. Die aktuellen Bodenrichtwerte für Grundstücke im beplanten und unbeplanten Innenbereich können kostenfrei in digitaler Form über das Internetportal www.bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden.

Das Landratsamt Bad Kissingen erteilt auf Anfrage kostenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte. Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können auf Grundlage des Kostengesetzes gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Der Gutachterausschuss ist zu erreichen unter:

Landratsamt Bad Kissingen
Gutachterausschuss
Vorsitzender Herr Andreas Fuchs
Von-Hessing-Str. 5
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-4160
Fax: 0971/801-774160
E-Mail: andreas.fuchs@kg.de

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