Kinderreisepass

Hinweis:

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument.

Allgemeine Informationen zum Kinderreisepass:

- Beantragung möglich, für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

- 1 Jahr gültig

- Enthält keinen elektronischen Chip, somit keine Einreise, z. B. in die USA, akzeptiert

- Alternative zum Kinderreisepass: ein regulärer elektronischer Reisepass

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

- den bisherigen Kinderreisepass, falls bereits ausgestellt

- Ansonsten: die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt aus) oder

das Familienstammbuch

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes)

- persönliche Vorsprache des Kindes ist zwingend erforderlich

- Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht

- Ansonsten: das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung

- Die Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Elternteile (Kopien sind ausreichend)

Bearbeitungszeit:

- Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 1 – 2 Tagen

- Der Kinderreisepass wird in der Gemeinde Nüdlingen hergestellt

Aktualisierung des Kinderreisepasses:

- wenn eine Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist bzw.

- wenn das Lichtbild nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht

- erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung

Verlängerung des Kinderreisepasses:

- Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich

- Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses erfolgen

- erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung

Namensänderung:

Ändert sich der Name Ihres Kindes während der Gültigkeit des Kinderreisepasses, müssen Sie diesen neu beantragen.

Gebühren:

Ausstellung von Kinderreisepässen

Antragstellung eines Kinderreisepasses

13,00 Euro

Verlängerung/ Aktualisierung eines Kinderreisepasses

6,00 Euro

Einreisebestimmungen:

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes.

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