In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 10.04.2023 schriftlich an uns oder beifolgender Stelle persönlich abgeben:
97720 Nüdlingen, Kissinger Straße 1, Rathaus, 2. OG, Zi.-Nr. 12
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Straße, Hausnummer, Wohnort
Beruf
ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten
Formular Bewerbung zum Schöffenamt
Auszug aus der Schöffenbekanntmachung
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste